BEREITSCHAFTSPFLEGEFAMILIEN

Krisen gemeinsam bewältigen

In all unseren Angebotsformen leben Kinder in kleinen und überschaubaren Lebensbezügen. Sie ermöglichen es, die alltägliche Begegnung und das pädagogische Handeln individuell zu gestalten und so auf den Bedarf, den ein Kind mitbringt, gut eingehen zu können.
Krisen in Familien sind Ausnahmesituationen für alle Beteiligten. Überforderung, seelische und/oder körperliche Verletzungen, Enttäuschungen, Misserfolge, Angst und Versagen begleiten die Betroffenen manchmal über längere Zeit.

Gemeinsam Lösungen finden, sich wieder selbstwirksam erleben und die Zukunft aktiv mitgestalten, das sind unsere Ziele für und mit den Betroffenen. Zum Schutz der Kinder bieten wir Auszeitplätze in Bereitschaftspflegefamilien an und arbeiten intensiv mit den Eltern und Jugendämtern zusammen, um einen Ausweg aus der Krise zu finden und das Wohl der Kinder in Zukunft sicher zu stellen.

Menschen, Paare oder Familien, die zeitlich flexibel sind und über die Ressourcen verfügen, einem Kind (oder auch mehreren Kindern) vorübergehend ein verlässliches und liebevolles Zuhause zu geben, können in der Villa Kunterbunt Auszeitplätze in Form von Bereitschaftspflege anbieten.

Aufgabe

Die Bereitschaftspflegefamilie übernimmt für einen begrenzten Zeitraum die Aufgabe, für das Kind einen Lebensraum zu gestalten, in dem es zur Ruhe kommen und seine Erlebnisse verarbeiten kann. In dieser Zeit wird vom Jugendamt oder auch dem Familiengericht die weitere Perspektive für Eltern und Kind geprüft und eine Entscheidung getroffen, wo das Kind in Zukunft lebt.

Die leiblichen Eltern bleiben wichtig

Das Kind gerät durch die meist unvorbereitete Trennung von den Eltern in eine Ausnahmesituation. Allermeistens sind seine Gefühle den Eltern gegenüber loyal. Manche Kinder vermissen ihre Eltern, andere erleben durch die Trennung Entspannung und das Ende einer stressigen Zeit. Das Kind erfährt durch die neuen Bezugspersonen eine veränderte Form der Zuwendung und Versorgung. Für ein Kind keine einfache Situation, sich zwischen seinen Eltern und der Bereitschaftspflegefamilie zu bewegen.
Bereitschaftspflegefamilien haben die Aufgabe, die Eltern des Kindes zu respektieren und den Kontakt zu ihnen, soweit möglich zu bejahen und zu fördern. In der Bereitschaftspflegezeit kann dies auch mehrmals pro Woche der Fall sein. Die Besuchskontakte finden in unseren Räumen statt.
Manche Eltern können die Zeit, in der ihr Kind in einer Bereitschaftspflegefamilie gut versorgt ist, nutzen, um sich selbst zu stabilisieren, Hilfe anzunehmen und die Erziehungsbedingungen in ihrer Familie soweit zu verbessern, dass das Kind wieder bei ihnen leben kann.
Wenn das nicht möglich ist, wird ein geeigneter Platz für das Kind gesucht und der Übergang von der Bereitschaftspflegefamilie dort hin geplant und in einem kindgerechten Prozess umgesetzt.

Beratung und Unterstützung

Bereitschaftspflegefamilien sind Krisenmanager. Sie brauchen bei dieser Aufgabe verlässliche Beratung und Unterstützung. Für unsere Villa-Bereitschaftspflegefamilien wollen wir dies in besonderem Maße gewährleisten. Unsere Berater sind in einem sehr engen persönlichen und telefonischen Austausch mit der Bereitschaftspflegefamilie. Wir halten ein differenziertes Fortbildungsangebot bereit und wir sind jederzeit in Lebenslagen, die eben ein Bereitschaftspflegekind mit sich bringt, bereit und ansprechbar.

Der Kontakt zu den Eltern wird von unseren Beratern unterstützt, begleitet oder durchgeführt. Ebenso wird durch unserer Berater der Prozess der Perspektivplanung aktiv begleitet und der Kontakt zu den beteiligten Institutionen gehalten.

Anforderungen

Bereitschaftspflegeeltern sollten sich in die Bedürfnisse von Kindern mit problematischem Erfahrungshintergrund einfühlen können. Toleranz gegenüber anders verlaufenen, häufig auch schwierigen Lebenswegen ist eine wichtige Voraussetzungen, um diese Aufgabe mit Geduld, respektvollem Interesse und Freude zu erfüllen.
Eine liebevolle, aber auch klare Haltung der Bereitschaftspflegeeltern, die die Befindlichkeit des Kindes erkennt und Orientierung gibt, sind die Basis für eine heilende Erfahrung in der Krisensituation.
Entsprechend erwarten wir von Bewerbern eine stabile Persönlichkeit, gesicherte Rahmenbedingungen, den notwendigen Platz und die Zeit für ein (weiteres) Kind und schließlich die Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit mit unserem Fachdienst.
Bereitschaftspflegefamilien müssen in der Lage sein, kurzfristig einen Platz anzubieten. Sie haben jederzeit die Option, eine Pause nach einer Belegung zu machen.

Auswahl

Bewerber, die sich für diese Aufgabe interessieren, lernen wir in persönlichen Gesprächen kennen. In jedem Fall besuchen wir sie zu Hause. Alle Aspekte, die sich um das Thema Aufnahme eines Bereitschaftspflegekindes gruppieren, werden ausgiebig mit einem erfahrenen Mitarbeiter besprochen, ebenso natürlich die Erwartungen und Fragen der Bewerber.
Am Ende dieser vorbereitenden Gespräche steht eine beiderseitige Entscheidung, ob die Bewerber eine Villa-Bereitschaftspflegefamilie werden können oder wollen und für welches Alter und welche Konstellation sie gegebenenfalls zur Verfügung stehen.
In unserer Pflegeelternschule wird das weitere Rüstzeug für die Aufgabe vermittelt. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Unserer Leistungen
  • Fachliche Beratung der Bereitschaftspflegefamilie /-eltern
  • Fortbildung und Austausch mit andere Pflegefamilien
  • Begleitung der Entwicklung des Bereitschaftspflegekinds
  • Klärung der Perspektive des Bereitschaftspflegekinds
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachstellen
  • Einbeziehung und Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • 24 h Krisen- und Bereitschaftsdienst
  • Kinderschutz
  • Möglichkeit der Nutzung des Fachwissens und des Angebots von anderen Teilbereichen unserer Einrichtung
Rechtliche Grundlage / Finanzielle Leistungen

Wir vermitteln und begleiten Bereitschaftspflegeverhältnisse im Auftrag der Jugendämter, die unsere Leistungen anfragen.
Die Betreuung eines Bereitschaftspflegekindes stellt eine Leistung der Jugendhilfe gemäß den §§ 27, 42 Sozialgesetzbuch in Form einer vorläufigen Maßnahme zum Schutz des Kindes dar.
Es besteht eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt des Landkreises Karlsruhe.

 




UNSERE ANGEBOTE


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76646 Bruchsal

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