ERZIEHUNGSSTELLEN

Erziehungsstellen sind pädagogische Fachfamilien, in denen ein bis zwei Erziehungsstellenkinder leben. Der Bereich Erziehungsstellen gehört seit 1997 zum Leistungsspektrum der Einrichtung.

Erziehungsstellen sind ein bedeutender Stein im Mosaik differenzierter, pädagogischer Hilfeangebote. Wir sehen in Erziehungsstellen eine befristete und zielgerichtete Hilfemaßnahme, die mit verschiedenen Aufträgen flexibel und professionell umgehen kann. In den Erziehungsstellen wird – wie auch in unserer Stammeinrichtung – der private Lebenszusammenhang bewahrt.

Erziehungsstellen - private-institutionalisierte Hilfe

Erziehungsstellen zeichnen sich aus durch ein hohes Maß an gewollter individueller Erziehung mit einem Höchstmaß an fachlicher Planung, Beratung und Überprüfung.

In der Erziehungsstelle gehen Kinder für eine bestimmte Zeit neue Beziehungen zu primären Bezugspersonen ein. Dies bietet besonders Kindern mit frühen Deprivationsschädigungen und einem hohen Bedarf an Bindung, Beziehung und Sicherheit eine oft heilsame Möglichkeit von festen Bindungen durch die hohe Konstanz der Bezugsperson und durch das soziale Umfeld der Familie.
Den Kindern wird durch die Erziehungsstellenpädagogen die Möglichkeit der Rollenfindung geboten. Es besteht die Chance in der Ursprungsfamilie erlebte Konflikte durch Übertragung auf die Eltern der Erziehungsstelle zu erkennen, aufzuarbeiten und bindungskorrigierende Erfahrungen zu machen.
Um diesen hohen Erwartungen gerecht zu werden, muss im Vorfeld eine sehr differenzierte Auswahl und Vorbereitung der Erziehungsstellenfamilien durch die Einrichtung erfolgen. Während der Unterbringung ist eine regelmäßige fachliche Beratung unabdingbar.

Die Stelleninhaber*in

Es handelt sich um eine pädagogische Fachkraft möglichst mit Berufserfahrung in der Jugendhilfe.
Die Erziehungsstelle betrifft das gesamte Familiensystem. Daher erwarten wir, dass alle Beteiligten Bereitschaft zur Mitarbeit erklären.

In der Regel werden maximal zwei Kinder in einer Erziehungsstelle untergebracht.
Die Erziehungsstellen werden durch ein differenziertes Auswahlverfahren bestimmt:

• Informationsgespräche
• Erarbeiten der konkreten zukünftigen Lebenssituation mit allen Stärken und Schwächen
• Reflexion eigener familiärer Erfahrungen
• Ausloten von Stärken und Grenzen der Familie
• Überprüfen und Erarbeiten des Konfliktmanagements in Krisen
• Information über organisatorische Gegebenheiten und Abläufe
• Kennen lernen des zuständigen Beraters und Supervisors
• Vorstellung vom Kind, Aufnahmevorbereitung
• Hilfe- und Erziehungsplanung.

Die Auswahl der Erziehungsstellen ist ein wesentlicher Abschnitt des Gelingens der Maßnahme. Sie orientiert sich an folgenden Kriterien:

• Qualifikation
• Kontakte zur Herkunftsfamilie werden bejaht.
• Fachliche Gesichtspunkte sind Grundbestandteile der Erziehung.
• Supervision, Beratung und Fortbildung werden angenommen.
• Verantwortung und Bereitschaft des Partners zur Mitarbeit
• Familienstruktur (weitere Kinder in der Familie etc.) wird berücksichtigt.
• Kooperation mit der Villa Kunterbunt und dem belegenden Jugendamt
• Verpflichtung zur Schriftlichkeit (Beobachtungen, Verlaufspläne etc.)
• Geeignete räumliche und zeitliche Gegebenheiten
• Wartezeiten bei der Aufnahme, Wechsel der Kinder, Besuche der leiblichen Eltern und der zuständigen Behörden (Öffentlichkeit) werden akzeptiert.

Die Erziehungsstellen lassen sich auf eine Supervision und eine fachliche Beratung in der Gestaltung und Durchführung des Hilfeplans ein. Es finden regelmäßige Treffen zum Austausch und zur Weiterbildung statt. Ebenso wird ein umfangreiches Fortbildungsprogramm angeboten.
Die Erziehungsstelle setzt sich mit der Herkunftsfamilie des Kindes auseinander. Besuche und Beurlaubungen werden, soweit sie in der Hilfeplanung Bestandteil sind, ermöglicht. Ein für Erziehungsstellen abgestimmtes Elternmodul erweitert das Angebot der Erziehungsstellen.

Vertrag-Finanzierung

Die pädagogische Fachkraft in der Erziehungsstelle erhält einen Betreuungsvertrag, in dem die zu erbringenden Leistungen aufgeführt werden. Dieser Vertrag stellt die rechtliche Verbindung zur Institution her und regelt die pädagogische Zusammenarbeit und die Finanzierung.
Der pädagogische und fachliche Vertragsinhalt orientiert sich an den Aussagen des vorherigen Abschnittes.

Für die Kinder, die in Erziehungsstellen der Villa Kunterbunt leben, gelten die Aussagen des § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII.

Die Erziehungsstelle ist in alle Versicherungen der Villa Kunterbunt eingeschlossen. Die fachliche Verantwortung liegt bei der Villa Kunterbunt.

Der Betreuungsvertrag endet mit der Entlassung des Kindes aus der Erziehungsstelle.
Gründe für das Ende der Maßnahme können sein:

• Rückführung in die Herkunftsfamilie
• Eine andere Maßnahme erweist sich in der Hilfeplanung als sinnvoller
• Innerhalb des familiären Rahmens können Belastungen, die durch die Arbeit als EST entstehen
nicht mehr getragen werden.

Kosten entstehen:
• durch die Erziehungsstelle
• durch die Einrichtung für das Auswahlverfahren, Beratung, Supervision

Leistungen an das Kind:
Hier gelten die jeweils aktuellen Regelsätze und Richtlinien des Landesjugendamtes Baden-Württemberg

Krankheit:
Fällt die Fachkraft der Erziehungsstelle durch Krankheit aus, wird die Betreuung der Kinder von der Villa Kunterbunt übernommen oder eine geeignete Unterstützung wird zur Verfügung gestellt.

 




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