SONDERPFLEGESTELLEN

Sonderpflegefamilien in der Villa Kunterbunt

In all unseren Angebotsformen leben Kinder in kleinen und überschaubaren Lebensbezügen. Sie ermöglichen es, die alltägliche Begegnung und das pädagogische Handeln individuell zu gestalten und so auf den Bedarf, den ein Kind mitbringt, gut eingehen zu können.
Eines dieser besonderen Angebote ist die Sonderpflegefamilie. Was unterscheidet die Sonderpflegefamilie von einer Pflegefamilie oder einer Erziehungsstelle?
Ein Lebenspartner in der Familie muss eine pädagogische Ausbildung haben und so einen besonderen Blick und besondere Fähigkeiten auf die Besonderheiten der Kinder einzugehen. Im Gegensatz zu einer Erziehungsstelle ist die Sonderpflegefamilie nicht in einem Angestelltenverhältnis. Sie erhält Pflegegeld und eine spezielle Beratung durch die Villa Kunterbunt.

Aufgabe

Manchmal können Kinder nicht mehr mit ihren leiblichen Eltern leben. Aus verschiedenen Gründen können sie ihren Kindern vorübergehend oder langfristig nicht geben, was sie für ihre gute körperliche und seelische Entwicklung benötigen, oder es liegt gar eine Gefährdung der Kinder vor. Ein neuer Ort zum Leben außerhalb des Elternhauses wird gesucht Dabei kann die „Sonderpflegefamilie“ eine gute Möglichkeit sein. Hilfen für Kinder in anderen Familien haben eine lange Tradition und die Sonderpflegefamilie nimmt eine wichtige Stelle im Rahmen der Jugendhilfe ein. Durch die Ausbildung der Pflegeeltern wird fachlich auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen.
Die Pflegefamilie hat nun die Aufgabe, für das Kind einen Lebensraum zu gestalten, in dem es schwierige Erfahrungen aufarbeiten und neue Chancen für seine Persönlichkeitsentwicklung ergreifen kann. Hier kommt der Methodenkoffer von ausgebildeten Pflegeeltern direkt zum Einsatz.
In der Zeit, in der das Kind in der Sonderpflegefamilie lebt ist diese sein Lebensmittelpunkt und sein Zuhause. Es ist verwurzelt in Vereinen und Gruppen am Ort und besucht örtliche Schulen oder Kindergärten.

Die leiblichen Eltern bleiben wichtig

Ein Kind gerät oft in Zwiespalt zwischen der Liebe zu seinen leiblichen Eltern und dem Erleben, dass es zu den neuen Bezugspersonen ebenfalls tiefe Zuneigung entwickelt und Bereicherung durch sie erfährt. Für ein Pflegekind ist diese Situation oft nicht einfach.
Sonderpflegefamilien haben die nicht immer einfache Aufgabe, die leiblichen Eltern des Kindes zu respektieren und den Kontakt zu ihnen, soweit möglich zu bejahen und zu fördern. Manche Eltern können die Zeit, in der ihr Kind in einer Pflegefamilie gut versorgt ist, nutzen, um sich selbst zu stabilisieren, und die Erziehungsbedingungen in ihrer Familie soweit zu verbessern, dass das Kind wieder bei ihnen leben kann.

Wenn das nicht möglich ist, bleibt die Pflegefamilie sein neues Zuhause und Basis bis zur Verselbstständigung.

Beratung und Unterstützung

Sonderpflegefamilien brauchen Beratung und Unterstützung. Für unsere Villa-Sonderpflegefamilien gewährleisten wir dies in besonderem Maß. In zweiwöchentlichem Wechsel besuchen Supervisor und Fachbereichsleitung die Sonderpflegefamilie. Supervision findet im Haus der Sonderpflegefamilie statt. Wir halten ein differenziertes Fortbildungsangebot bereit und wir sind jederzeit in Lebenslagen, die eben ein besonderes Kind mit sich bringt, bereit und ansprechbar. Eine Notrufbereitschaft steht bei Bedarf den Familien bei.

Anforderungen

Menschen, die ein Kind in ihre Familie aufnehmen möchten bewerben sich in der Villa Kunterbunt. Voraussetzung für die Sonderpflegefamilie ist eine pädagogische Ausbildung von mindestens einem Lebenspartner oder eine langjährige Erfahrung im pädagogischen Bereich.
Die Familie muss bereit sein ein Kind langfristig bei sich aufzunehmen und mit diesem Kind einen Lebensweg zu gehen, ihm ein Zuhause bieten. Die Sonderpflegefamilie muss offen sein für Beratung und Supervision und bereit mit dem Kind und der Beratung zusammen zu lernen und sich weiterzuentwickeln. Fachliche Kenntnisse, Weiterbildung sowie Teilnahme an Fachgruppen sind verpflichtende Elemente.
Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse von Kindern mit problematischem Erfahrungshintergrund sowie Toleranz gegenüber Persönlichkeiten, die sich aus schwierigen Lebenswegen entwickelt haben, sind Voraussetzungen, um diese Aufgabe mit Geduld, respektvollem Interesse und Freude zu erfüllen.
Eine liebevolle, aber auch klare Erziehungshaltung der Pflegeeltern, die die Befindlichkeit des Kindes erkennt, die es fördert, ihm Halt und Orientierung gibt und auch klare Grenzen setzt, sind die Basis für eine heilende Erfahrung in der neuen Familie.
Von unseren Sonderpflegestellen wünschen wir uns eine stabile Persönlichkeit, gesicherte Rahmenbedingungen, den notwendigen Platz und die Zeit für die Aufnahme eines Kindes und schließlich die Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit mit der Villa Kunterbunt.

Auswahl

Familien die gerne Sonderpflegestelle werden möchten wenden sich an die Villa Kunterbunt. Im Bewerbungsverfahren werden ihre Fragen beantwortet und die persönlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besprochen. Mehrere Gesprächstermine finden statt, so dass die Familie entscheiden kann, ob die Villa Kunterbunt ihr Halt und Begleitung sein kann und die Villa Kunterbunt entscheidet ob sie die Sonderpflegestelle fachlich begleiten wird.

Unserer Leistungen

•Begleitung und Beratung der Sonderpflegestelle während des Vermittlungsprozesses
•Unterstützung bei den Aufnahmeformalitäten
•Begleitung der Sonderpflegefamilie und des Pflegekindes während der Dauer des Pflegeverhältnisses (im Schnitt einmal monatlich persönlicher Kontakt)
•Einmal monatlich Supervision zu Hause
•Beratung in pädagogischen Fragen
•Unterstützung in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Behörden und Fachstellen
•Unterstützung und Beratung in der Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern
•Beratung der leiblichen Eltern
•Angebote zum Austausch der Sonderpflegefamilien untereinander
•Angebote für Pflegekinder und leibliche Kinder der Sonderpflegefamilien
•begleitendes Fortbildungsprogramm
•Unterstützung in Krisensituationen/24 Stunden Notfalltelefon
•Möglichkeit der Nutzung des Fachwissens und des Angebots von anderen Teilbereichen unserer Einrichtung

Rechtliche Grundlage / Finanzielle Leistungen

Wir vermitteln und begleiten Pflegeverhältnisse im Auftrag der Jugendämter, die unsere Leistungen anfragen. Die Betreuung eines fremden Kindes in der eigenen Familie im Rahmen der Sonderpflege stellt eine Leistung der Jugendhilfe gemäß den §§ 27, 33 Satz 2 Sozialgesetzbuch VIII (Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege) dar, für die das Jugendamt der Pflegefamilie ein Pflegegeld gewährt, dessen Höhe von den zuständigen Landesgremien einheitlich festgelegt wird. Über die Höhe dieser nach Altersstufen gestaffelten Beträge sowie über mögliche Zusatzleistungen der Jugendämter informieren wir gerne. Es besteht eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt des Landkreises Karlsruhe.

 




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